Pflegereform: Warken plant deutlich höhere Belastungen für Heimbewohner

via dts Nachrichtenagentur

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Die Reform soll die Milliardenlöcher in der Pflegeversicherung stopfen.

Nach Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ aus Koalitionskreisen sehen erste Entwürfe vor, dass die gestaffelten Zuschüsse zur Senkung der Eigenanteile langsamer anwachsen als bisher. Die einzelnen Erhöhungsstufen sollen nicht mehr nach jeweils zwölf Monaten wirksam werden, sondern erst nach 18 Monaten. Damit dauert es länger, bis Pflegeheimbewohner von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren.

Konkret bedeutet das: Der Zuschlag von 15 Prozent gilt nicht nur in den ersten zwölf, sondern in den ersten 18 Monaten im Heim. Die Anhebung auf 30 Prozent erfolgt erst danach. Die weitere Stufe von 50 Prozent greift nicht nach 24, sondern erst nach 36 Monaten. Die höchste Entlastungsstufe mit einem Zuschuss von 75 Prozent wird erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 54 Monaten gewährt – bisher galten 36 Monate. Umgekehrt spart die Pflegeversicherung dadurch Ausgaben in Milliardenhöhe.

Zusätzlich soll es künftig für alle Versicherten schwieriger werden, als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Ein höherer Grad an Einschränkung soll notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen massiven Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit auf die Ausgaben der Versicherung haben.

Weitere geplante Änderungen betreffen die Familienversicherung: Die in der Krankenversicherung vorgesehene Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung soll auf die Pflegeversicherung übertragen werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, muss künftig ein zusätzlicher Beitrag von 0,7 Prozent an die Pflegeversicherung gezahlt werden.

Gutverdiener sollen zusätzlich durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze höher belastet werden. Ob es bei einer außerplanmäßigen Anhebung um 300 Euro bleibt oder eine noch stärkere Erhöhung kommt, ist noch offen.