Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit hat der Zoll am Montag einen Berliner Paketdienst durchleuchtet. 112 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit befragten 157 Beschäftigte und stellten dabei mehrere Verstöße fest.
Die Ermittler verhängten 19 Verwarngeldverfahren, weil Arbeitskräfte ihre Ausweise nicht dabeihattenn. Vier Personen hielten sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland auf. In einem Fall entdeckten die Beamten einen Identitätsdiebstahl. Die Geschäftsunterlagen von 47 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurden beschlagnahmt.
Derzeit prüft die Behörde in sieben Fällen mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Überprüft wurden außerdem die Sozialversicherungspflichten und die Rechtmäßigkeit der Ausländerbeschäftigung.
Die Kontrollen richteten sich gegen alle Tätigkeiten der Kurier-, Express- und Paketbranche – vom Sammeln und Transportieren bis zur Zustellung der Sendungen. Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden in dieser Branche regelmäßig Beschäftigte nicht ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet. Überstunden, Beladezeiten und Fahrten zwischen Paketzentren und erstem Zustellort würden oft nicht bezahlt.
Häufig setzen Unternehmen Subunternehmer ein, um Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen und Steuern zu vermeiden. Das Personal stammt oft aus EU-Mitgliedstaaten, zunehmend aber auch aus Drittstaaten. Bei ihren Prüfungen stößt die Finanzkontrolle mehrfach auf Arbeitsausbeutung.
Die Zollverwaltung führt das ganze Jahr über regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch. Diese sollen die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung senken.