Am Grenzübergang Konstanz haben Bundespolizisten am Montag zwei Personen mit offenen Vollstreckungshaftbefehlen festgenommen. Beide konnten ihre Geldstrafen nicht bezahlen und mussten eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Montagvormittag kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 27-jährigen Rumänen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen den Mann fest. Er war der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Bad Saulgau vom Oktober 2025 wegen Bedrohung bisher nicht nachgekommen. Da er die Geldstrafe vor Ort nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Polizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Abend desselben Tages kontrollierten Beamte am gleichen Grenzübergang einen 32-jährigen Deutschen mit zwei offenen Vollstreckungshaftbefehlen. Die Staatsanwaltschaft Memmingen suchte nach ihm, weil er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Günzburg vom Dezember 2018 wegen Betruges noch nicht bezahlt hatte. Außerdem stand die Zahlung eines weiteren Strafbefehls des Amtsgerichts Radolfzell wegen Betruges vom Oktober 2023 aus, weswegen auch die Staatsanwaltschaft Konstanz nach ihm suchte. Da er beide Strafen vor Ort nicht begleichen konnte, muss er eine insgesamt 210-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Auch er wurde in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.