88-Jährige in Enzkreis um fünfstellige Summe betrogen – Polizei sucht Abholer

(Symbolbild)

Eine 88-jährige Frau aus dem nördlichen Enzkreis ist am Freitagabend Opfer eines Schockanrufs geworden und hat Bargeld sowie Wertgegenstände im Wert eines niedrigen fünfstelligen Eurobetrags an einen unbekannten Mann übergeben.

Eine Unbekannte rief die Seniorin an und behauptete, ihre Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Frau mit zwei Kindern gestorben sei. Anschließend meldete sich eine vermeintliche Rechtsanwältin am Telefon und forderte die Stellung einer Kaution, um eine Haftstrafe der Tochter abzuwenden.

Nach dem längeren Telefongespräch war die Frau so in Sorge um ihre Tochter, dass sie schließlich die geforderte Summe an ihrem Gartenzaun an einen Komplizen übergab.

Der Abholer wird folgendermaßen beschrieben: etwa 25 Jahre alt, männlich, schlanke Gestalt, circa 1,70 Meter groß mit braunen Haaren.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die am Freitag, 29. Mai 2026, verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu dem gesuchten Mann geben können, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst zu melden.

Die Polizei nutzt den aktuellen Fall, um erneut vor Telefonbetrügern zu warnen: Bei Unsicherheit sollte man die 110 wählen, nicht die Rückruftaste nutzen und am besten auflegen, wenn man sich unter Druck gesetzt fühlt. Angehörige sollten unter der bekannten Nummer angerufen werden. Niemals sollte man am Telefon über persönliche und finanzielle Verhältnisse sprechen oder Geld an unbekannte Personen übergeben. Wichtig zu wissen: Die Behandlung eines Unfallopfers ist niemals von einer vorherigen Zahlung abhängig.

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