Nordrhein-Westfalen (Wuppertal): Unfallflucht: Verletzte Fußgängerin – Polizei sucht Augenzeugen

Wuppertal (digitaldaily):

Gestern Morgen (27. Dezember 2023, gegen 9:30 Uhr) kam es auf der Föhrenstraße in Höhe der Einmündung Paulstraße zu einer Verkehrsunfallflucht.

Eine 58-jährige Solingerin ging mit ihrem Hund Gassi, als es nach bisherigen Erkenntnissen zu einem Zusammenprall mit einem rückwärts ausparkenden Pkw kam. Anschließend erkundigte sich der Fahrer nach der Frau, um in der Folge von der Unfallörtlichkeit zu flüchten.

Der Fahrer war circa 45 bis 60 Jahre alt, hatte kurzes Haar und trug eine Brille. Bei dem Fahrzeug handelte es sich vermutlich um einen grauenbernen BMW oder Mercedes mit Mettmanner Stadtkennung. Zudem befanden sich Kinder in dem flüchtigen Pkw.

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu dem Fahrer machen können, sich unter der 0202-0 zu melden.

Quelle: Polizei Wuppertal, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

In ganz NRW: immer mehr Beteiligte verschwinden von Unfallstelle

Eine gute Nachricht ist ohne Zweifel, dass es in unserem Bundesland immer weniger Verkehrsunfälle gibt. Aber: die Polizei ist besorgt, weil immer mehr Fahrer in Nordrhein-Westfalen vom Unfallort einfach abhauen. 2015 waren es schon 139.000 Unfallbeteiligte, die einfach verschwanden, 2019 dann mehr als 143 Tausend, also noch einmal fast 5.000 Flüchtige mehr!

NRW-Innenminister Herbert Reul zu dieser Entwicklung: „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Die Chance mit einer Flucht vom Unfallort davon zu kommen ist nicht gut: 40,9% der Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Noch höher ist natürlich der Druck auf die Ermittler, wenn bei einem Unfall mit Fahrerflucht jemand getötet oder schwer verletzt wurde. Bei den Crashs mit Getöteten wurden acht von zehn Fällen aufgeklärt, bei den Unfällen, bei denen Menschen schwer verletzt wurden, immerhin die Hälfte.

Übrigens, der Gesetzgeber spricht weder von Fahrerflucht noch von Unfallflucht. Juristisch korrekt heißt es nach §142 des Strafgesetzbuches (StGB): „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.


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