24-Jähriger fährt trotz Fahrverbot durch Bielefeld – Polizist entdeckt Verstoß bei Gurt-Kontrolle

(Symbolbild)

Ein 24-jähriger rumänischer Staatsangehöriger ist am Mittwoch, 15. Mai 2026, trotz eines laufenden Fahrverbots mit seinem Kleinlaster durch Bielefeld gefahren. Ein Motorrad-Polizist entdeckte den Verstoß, als er den Mann eigentlich nur wegen des fehlenden Sicherheitsgurts kontrollieren wollte.

Um 16:20 Uhr fuhr eine Motorradstreife der Polizei Bielefeld auf der Heeper Straße in Richtung Heepen, als der Beamte bemerkte, dass der Fahrer eines entgegenkommenden Kleinlasters nicht angeschnallt war. Der Fahrer bog in die Straße Am Scherkamp ab, der Motorrad-Polizist folgte ihm und leitete eine Verkehrskontrolle ein.

Bei der Überprüfung konnte der 24-Jährige keinen Führerschein vorzeigen. Die polizeilichen Recherchen ergaben, dass der Mann seinen Führerschein bereits am 13. April 2026 bei der Stadt in Verwahrung gegeben hatte, um ein vierwöchiges Fahrverbot anzutreten. Der Kontrollierte bestätigte gegenüber dem Polizisten, den Führerschein bei der Stadt abgegeben zu haben.

Als Begründung für seine Fahrt behauptete der 24-Jährige jedoch, ihm sei bei der Abgabe gesagt worden, dass das Fahrverbot erst ab dem 16. April 2026 gelte. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird ein Fahrverbot wirksam, sobald der Führerschein nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in Verwahrung gelangt. Die Fahrverbotsfrist beginnt somit mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.