42 Euro fehlen: Ungar muss wegen alter Geldstrafe ins Gefängnis

(Symbolbild)

Am frühen Mittwochmorgen des 9. September 2026 endete der Versuch eines 35-jährigen Ungarn, über die Schweizer Grenze einzureisen, mit seiner Festnahme. Der Mann saß als Beifahrer in einem Auto, das die Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein zur Kontrolle stoppte.

Bei der Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass gegen den Mann seit diesem Jahr ein Haftbefehl vorlag. Ein Gericht hatte ihn im vergangenen Jahr wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Der Ungar bezahlte diese Strafe nie. Daraufhin hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen – auch das tat er nicht. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Haftbefehl.

Bei seiner Kontrolle hatte der Mann nur 108 Euro bei sich. Die fehlenden 42 Euro bedeuteten für ihn die sofortige Verhaftung. Die Bundespolizei brachte ihn zur Verbüßung der Reststrafe in eine Justizvollzugsanstalt.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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