56 Jahre später: Ermittler identifizieren Verdächtigen des Brandanschlags von 1970

via dts Nachrichtenagentur

Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem tödlichen Brandanschlag auf das Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde in München hat die Generalstaatsanwaltschaft München einen Verdächtigen identifiziert. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen deutschen Staatsangehörigen, der bereits 2020 verstorben ist.

Die Ermittlungen waren im April 2025 nach einem Hinweis aus der Bevölkerung wieder aufgenommen worden. Ein Zeuge machte demnach glaubhafte Angaben zu dem Verdächtigen, der in den 1970er-Jahren in engem Kontakt mit einem nahen Verwandten des Zeugen stand.

Dem 25-jährigen Verdächtigen zur Tatzeit wird vorgeworfen, in der Nähe des Tatorts geäußert zu haben, dass „die Juden alles hätten“ und er „sie anzünden“ wolle. Diese Aussage bestätigten mehrere Familienangehörige des Zeugen. Der Mann war dem rechten Milieu zuzuordnen und wurde als überzeugter Antisemit beschrieben. In seiner Jugend hörte er Hitler-Reden auf Schallplatten und führte Schießübungen im ehemaligen „Führersperrgebiet Obersalzberg“ durch. Zudem zeigte er eine Neigung zur Handhabung von Explosivstoffen: In den 1960er Jahren zerstörte er zwei Telefonhäuschen in München mit Sprengstoff und wurde dafür zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Ein damaliger Mitschüler beschrieb die Judenfeindschaft des Tatverdächtigen als „prägend“. Eine Schulleiterin hob seine „kühl berechnende, geltungssüchtige Art“ hervor und berichtete von einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der Tatverdächtige einen von seinem Vater geschenkten Dolch der Hitler-Jugend eingesetzt haben soll. Das im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft durch die Operative Fallanalyse Bayern erstellte Täterprofil passt zu dem verstorbenen Tatverdächtigen.

Trotz umfangreicher Ermittlungen, darunter die Auswertung archivierter Akten und Zeugenvernehmungen, konnte keine abschließende rechtliche Klärung erreicht werden. Da der Verdächtige bereits verstorben ist, ist eine Anklageerhebung nicht möglich. Auch fanden sich keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen. Die Generalstaatsanwaltschaft München stellte das Verfahren deshalb ein. Die postmortale Unschuldsvermutung bleibt bestehen.

Der Brandanschlag ereignete sich am 13. Februar 1970. Dabei kamen sieben jüdische Hausbewohner ums Leben – alle hatten die Zeit des Nationalsozialismus überlebt, zwei von ihnen sogar nationalsozialistische Konzentrationslager. Weitere 15 Menschen wurden verletzt, vier davon schwer.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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