Ein 59-jähriger Deutscher sitzt nach seiner Festnahme am Grenzübergang Rheinfelden in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungstrichter des Amtsgerichts Karlsruhe erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen ihn – wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Der Mann hatte gegen ein behördliches Waffenbesitzverbot verstoßen.
Die Festnahme folgte auf Wohnungsdurchsuchungen im Murgtal. Beamte waren dem Hinweis nachgegangen, dass in der Wohnung Waffen gelagert sein könnten. Bei den Durchsuchungen fanden sie verbotene Waffen. Zusätzlich entdeckten die Ermittler eine pulvrige Substanz, deren Beschaffenheit zunächst unklar war. Eine erste Analyse deutete darauf hin, dass es sich um eine explosive Mischung handeln könnte. Die Substanz wurde daraufhin zur weiteren kriminaltechnischen Untersuchung an das Institut übergeben.
Am Mittwochnachmittag wurde der 59-Jährige nach polizeilicher Ausschreibung kurz nach dem Grenzübertritt auf seiner Fahrt nach Deutschland kontrolliert. Sein 14-jähriger Sohn befand sich ebenfalls im Fahrzeug. Der Junge wurde in die Obhut des Jugendamtes übergeben; gegen ihn wird ebenfalls ermittelt. Der Vater kam daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt.
Ob ein politischer Hintergrund für die Taten vorliegt, ist Gegenstand der laufenden polizeilichen Ermittlungen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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