In Leimen hat ein betrunkener Autofahrer einen schweren Unfall verursacht. Am Sonntag, den 4. Oktober 2026, gegen 13 Uhr, meldete ein Passant der Polizei ein auf der Seite liegendes Fahrzeug in der Kurfürstenallee.
Ein 62-jähriger Hyundai-Fahrer war auf der Kurfürstenallee unterwegs und verlor an der Kreuzung zur Hohenstauferallee die Kontrolle über sein Auto. Das Fahrzeug prallte zunächst gegen einen Bordstein, dann gegen einen Baum. Daraufhin kippte es auf die Seite. Der Passant half dem 62-Jährigen, aus dem Wagen zu steigen. Ein Rettungswagen versorgte ihn medizinisch – der Fahrer erlitt nur leichte Verletzungen.
Bei der Unfallaufnahme ergab sich der Verdacht, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholtest bestätigte dies: Der Wert lag knapp bei 2,4 Promille. Seinen Führerschein hatte der 62-Jährige nicht dabei; dieser wird beschlagnahmt. Das Auto erlitt Totalschaden von etwa 3.000 Euro. Die Freiwillige Feuerwehr Leimen richtete das Fahrzeug auf, bevor es abgeschleppt wurde.
Das Polizeirevier Wiesloch ermittelt wegen Trunkenheit im Verkehr.
Alkohol im Straßenverkehr – Das sollten Sie wissen
Alkohol beeinträchtigt Reaktionsvermögen, Wahrnehmung, Koordination und Urteilsfähigkeit – oft schon bei geringen Mengen. Ab 0,3 Promille drohen bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen, ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Wer getrunken hat, lässt das Auto stehen. Planen Sie vorab Alternativen ein: Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, eine Fahrgemeinschaft oder die Übernachtung vor Ort.
Auch am Folgetag kann noch Restalkohol im Blut sein. Der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab. Kaffee, frische Luft oder eine Dusche beschleunigen das nicht.
Steigen Sie nicht zu einer Person ins Auto, die Alkohol getrunken hat, und halten Sie Freunde oder Angehörige davon ab, betrunken zu fahren. Wer eine alkoholisierte Person am Steuer bemerkt, sollte sofort den Notruf 110 wählen.
Die Folgen von Trunkenheit im Verkehr können Geld- oder Freiheitsstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (ein Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung) sein. Hinzu kommen mögliche Probleme mit dem Versicherungsschutz.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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