70-Jährige wegen fahrlässiger Brandstiftung unter Verdacht – Haftbefehl aufgehoben

(Symbolbild)

In Leinfelden-Echterdingen ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen eine 70 Jahre alte Angestellte wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das Feuer war am 22. August 2026 gegen 13:45 Uhr in einem Einfamilienhaus in Stetten ausgebrochen.

Die Frau war allein im Haus, als das Feuer entstand. Sie erlitt leichte Verletzungen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Das Einfamilienhaus wurde durch den Brand so stark beschädigt, dass es seither nicht mehr bewohnbar ist. Der Sachschaden wird auf etwa 300.000 Euro geschätzt.

Anfangs deuteten die kriminalpolizeilichen Ermittlungen darauf hin, dass die 70-Jährige das Feuer absichtlich gelegt haben könnte. Aufgrund dieses Verdachts wurde sie am 24. August 2026 vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragte bei dem Amtsgericht Nürtingen einen Haftbefehl gegen sie.

Die weiteren Ermittlungen entkräfteten jedoch den Vorwurf der schweren Brandstiftung. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft ihren Haftbefehlsantrag zurück, und die Frau wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung laufen derzeit noch.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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