Alkoholisiert auf dem E-Scooter: 53-Jähriger in Grünstadt erwischt

Pressebild Alcotest

In Grünstadt hat die Polizei einen 53-jährigen Mann mit dem E-Scooter gestoppt, der deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Der Mann fuhr gegen 16:20 Uhr auf der Bitzenstraße, als ihn Polizisten einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten sofort Alkoholgeruch fest. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,67 Promille.

Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Beim Erstverstoß erwarten ihn ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

E-Scooter und Alkohol – gleiches Recht wie für Autos

Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind. Für ihre Nutzung gelten daher dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder im Fall eines Unfalls sogar eine Straftat vorliegen.

Wer Alkohol getrunken hat, sollte auf jede Fahrt – ob mit Auto, Fahrrad oder E-Scooter – verzichten. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, das Gleichgewicht und die Wahrnehmung erheblich und erhöht damit das Unfallrisiko deutlich.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

» Weitere Polizeimeldungen aus Rheinland-Pfalz