Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer leistet Polizei Widerstand

(Symbolbild)

In Hohenlockstedt hat die Polizei in der Nacht zu Sonntag einen 24-jährigen E-Scooter-Fahrer kontrolliert, der mit 1,72 Promille Alkohol im Blut unterwegs war. Der Mann wehrte sich gegen die Maßnahmen und beschimpfte die Beamten mehrfach.

Gegen 02:50 Uhr kontrollierten Polizeibeamte den 24-jährigen Deutschen aus dem Kreis Steinburg in der Kieler Straße. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 1,72 Promille. Die Polizisten ordneten daraufhin an, ihm Blut abzunehmen.

Der Mann weigerte sich, die Polizisten zur Dienststelle zu begleiten. Er reagierte zunehmend aggressiv und versuchte wegzulaufen. Die Beamten hielten ihn auf und legten ihm Handfesseln an. Während dieser Maßnahmen beschimpfte er die Polizisten mehrfach. Verletzungen gab es nicht.

Auf der Polizeidienststelle entnahm ein Arzt dem 24-Jährigen eine Blutprobe zur Beweissicherung. Die Polizei ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für andere Kraftfahrzeuge. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille ist die Person absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar. Bereits ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt eine Nulltoleranzgrenze.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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