Ein 56-jähriger Autofahrer hat am Muttertag eine siebenköpfige Rennradgruppe mit Jugendlichen auf der K79 zwischen Wakendorf II und Wilstedt ausgebremst und dadurch einen Unfall verursacht. Eine 14-jährige Hamburgerin wurde dabei schwer verletzt, wie die Polizei mitteilte.
Die Jugendtrainingsgruppe mit ihrem Trainer fuhr gegen 12:30 Uhr auf der Wilstedter Straße in Richtung Wilstedt. Da auf diesem Abschnitt kein seitlicher Radweg vorhanden ist, fuhren die Radfahrer wie üblich in Doppelreihe auf der Straße mit etwa 28 km/h. Hinter der Gruppe stauten sich mehrere Fahrzeuge.
Nachdem ein erstes Auto die Gruppe gefahrlos überholt hatte, setzte sich der Mann mit seinem Opel Corsa neben die Radfahrer und rief ihnen in vorwurfsvoller Weise etwas zu. Anschließend scherte er unmittelbar vor der Gruppe wieder ein und bremste abrupt bis zum Stillstand ab – für die Radfahrer völlig unvorhersehbar.
Die Teilnehmer bremsten stark ab und konnten dem Auto teilweise ausweichen. Ein 16-jähriger Hamburger geriet durch das starke Bremsmanöver ins Rutschen, stürzte und kollidierte seitlich mit dem Auto. Er blieb unverletzt, sein Rad wurde jedoch beschädigt. Eine in der dritten Reihe fahrende 14-jährige Hamburgerin bemerkte das Geschehen zu spät, stieß gegen ihre vor ihr fahrende Teamkollegin und kam ebenfalls zu Fall. Sie wurde mit Verdacht auf schwere Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.
Der 56-jährige Autofahrer äußerte sich gegenüber der Polizei nicht zu dem Vorfall. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel wurde sein Führerschein beschlagnahmt. Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung.
Die Polizei gibt folgende Verhaltenshinweise: Alle Verkehrsteilnehmer sollen mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht fahren. Im Zweifel sollte man auf das eigene Recht verzichten. Radfahrer dürfen nur zu zweit nebeneinander fahren, wenn sie den übrigen Verkehr nicht behindern. Beim Überholen gilt ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter innerorts und 2,00 Meter außerorts.