Am 8. September 2026 hat die Polizei Bad Dürkheim in der Mannheimer Straße zwei 14-Jährige mit E-Scootern kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass für beide Fahrzeuge der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz fehlte. Die Jugendlichen verfügten über keine Versicherungskennzeichen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die beiden Jungen räumten den Verstoß vor Ort ein. Die Polizisten schoben die E-Scooter daraufhin zu einer nahegelegenen Wohnanschrift und übergaben sie dort einem Erziehungsberechtigten. Die Eltern der Jugendlichen wurden von der Polizei über den Sachverhalt informiert.
Gegen die jeweiligen Halter der E-Scooter leitet die Polizei nun Ermittlungen ein. Die Polizeiinspektion Bad Dürkheim weist darauf hin, dass für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz vorgeschrieben ist.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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