Betrüger erbeuten hochwertigen Schmuck mit Enkel-Trick – Polizei fahndet

(Symbolbild)

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem schlanken Mann mit schwarzen Haaren, der am 17. September gemeinsam mit einem Komplizen einen Frechener um hochwertigen Schmuck betrogen hat. Der Täter trug zur Tatzeit einen schwarzen Trainingsanzug.

Die Masche war perfide: Gegen 16 Uhr erhielt der Geschädigte einen Anruf, in dem sich der Anrufer als Polizist ausgab. Der Anrufer behauptete, dass der Sohn des Mannes angeblich einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und nur durch die Zahlung einer Kaution einer Verhaftung entgehen könne. Der Geschädigte ließ sich täuschen.

Gegen 17.15 Uhr erschien der schwarzhaarige Mann an der Waldstraße in Königsdorf und nahm den hochwertigen Schmuck entgegen. Kurze Zeit später bemerkte das Opfer den Betrug und rief die Polizei. Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 nahmen eine Strafanzeige auf und ermitteln nun.

Die Polizei sucht Zeugen und bittet um Hinweise zum Täter oder zu verdächtigen Beobachtungen zur Tatzeit. Telefon: 02271 81-0 oder E-Mail: poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

Warnung vor dem Enkeltrick: Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und rät: Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte, Anwälte, Ärzte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie nichts an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Institution, von der die angebliche Amtsperson kommt, indem Sie selbst die Telefonnummer heraussuchen. Informieren Sie die Polizei unter 110, wenn Sie einen solchen Betrugsversuch erleben oder verdächtige Personen abweisen – so können Ermittler nach den Tätern fahnden und andere schützen.


Betrugsfälle in Nordrhein-Westfalen: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 170.651 Betrugsfälle, das sind 946 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Nordrhein-Westfalen schlechter als der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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