Falsche Kammerjäger treiben in der Region Konstanz ihr Unwesen. In den vergangenen Monaten haben sie mehrfach Bürger mit überhöhten Rechnungen und mangelhafter Arbeit betrogen. Die Polizei hat jetzt die Bevölkerung vor dieser Betrugsmasche gewarnt.
Die Vorgehensweise ähnelt bekannten Betrügereien durch falsche Schlüsseldienste oder angebliche Rohrreinigungen. Die Täter präsentieren sich über professionell gestaltete Internetseiten als seriöse Schädlingsbekämpfer. Über eine Handynummer lassen sich Termine vereinbaren – in der Regel sehr kurzfristig und ohne verbindliche Preisabsprache.
Wenn die Handwerker dann vor der Tür stehen, fehlen typische Erkennungszeichen: Weder tragen sie einheitliche Arbeitskleidung noch erscheinen sie in einem Firmenauto mit Logo. Die Arbeit wird sofort erledigt, allerdings häufig nicht fachmännisch. Die Bezahlung wird unmittelbar danach gefordert – meist in bar.
Das zentrale Problem: Die Preise sind massiv überzogen. Oft wird Barzahlung verlangt. Zahlt der Kunde mit EC-Karte, passiert eines von zwei Dingen: Entweder wird ein falscher Betrag abgebucht, oder die Transaktion wird angeblich abgelehnt, während gleichzeitig zusätzlich Bargeld verlangt wird. In solchen Fällen zahlt der Geschädigte doppelt. Nach der Bezahlung verschwinden die Täter und sind auch unter der vereinbarten Handynummer nicht mehr erreichbar.
Die Polizei rät, bei solchen Dienstleistungen kritisch nachzufragen. Folgende Punkte helfen bei der Überprüfung: Hat die Internetseite ein Impressum? Trägt das Firmenfahrzeug ein sichtbares Logo? Tragen die Arbeiter einheitliche Kleidung? Wird eine nachvollziehbare Rechnung gestellt? Bietet die Firma einen verbindlichen Festpreis an?
Weitere Tipps zur Betrugsprävention finden sich auf der Internetseite der Prävention der Landespolizei Baden-Württemberg.
Betrugsfälle in Baden-Württemberg: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 74.294 Betrugsfälle, das sind 661 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Baden-Württemberg besser als der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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