Bonner Polizei rüstet sich für Straßenkarneval 2026

(Symbolbild)

Die Bonner Polizei bereitet sich intensiv auf den Straßenkarneval 2026 vor. Eine eigens eingerichtete Vorbereitungsgruppe hat bereits im Dezember 2025 mit den Planungen für die zahlreichen Karnevalsumzüge und -veranstaltungen begonnen.

Der Höhepunkt des Straßenkarnevals beginnt mit dem Rathaussturm am Donnerstag (12.02.2026) anlässlich der Beueler Weiberfastnacht. Am Rosenmontag (16.02.2026) werden mehrere hunderttausend Besucherinnen und Besucher zum großen Umzug in Bonn erwartet. Beide Veranstaltungen wird die Bonner Polizei mit einem Großaufgebot begleiten. Die Vorbereitungsgruppe stand dabei in engem Austausch mit den Kommunen sowie den jeweiligen Veranstaltern.

Für die Gefährdungsbeurteilung befand sich die Bonner Polizei in stetigem Kontakt mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Nach aktuellem Stand liegen keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung der Karnevalsfeierlichkeiten vor. Polizeipräsident Frank Hoever sagte: „Wir haben uns wieder intensiv und gewissenhaft auf die zahlreichen Umzüge und Veranstaltungen in unserem Zuständigkeitsbereich vorbereitet und werden für größtmögliche Sicherheit sorgen. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden deutlich sichtbar und jederzeit ansprechbar präsent sein und konsequent gegen Straftäterinnen und Straftäter sowie gegen Störer vorgehen.“

Bei verdächtigen Wahrnehmungen bittet die Bonner Polizei darum, Einsatzkräfte entlang der Zugwege anzusprechen oder Hinweise über den Notruf 110 zu melden.

Absolutes Messertrageverbot

Vor dem Hintergrund steigender Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum mit Messern wird die Polizei bei den Karnevalsveranstaltungen Personen- und Taschenkontrollen durchführen. Mit der Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024 ist das Mitführen von Messern aller Art bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Diese Regelung umfasst alle öffentlichen Karnevalsveranstaltungen sowie sämtliche Karnevalsumzüge. Es gilt ein absolutes Messertrageverbot.

Bereichsbetretungsverbote

Im Vorfeld der Karnevalsfeierlichkeiten hat die Bonner Polizei Bereichsbetretungsverbote gegen Personen ausgesprochen, die in der Vergangenheit durch Gewaltkriminalität aufgefallen sind. In den vergangenen Wochen wurden insgesamt 22 Personen angeschrieben und über die Maßnahmen informiert. Sie sind von Karnevalsumzügen und -veranstaltungen ausgeschlossen und dürfen bestimmte Bereiche nicht betreten. Bei einem Verstoß wird ein Zwangsgeld fällig.

Verstärkte Kontrollen zum Jugendschutz

Während der Karnevalszeit führt der kommunale Ordnungsdienst verstärkte Jugendschutzkontrollen durch, die anlassbezogen von der Polizei unterstützt werden. Kinder und Jugendliche, die mit Alkohol oder Tabakwaren angetroffen werden, werden aufgefordert, die Flaschen auszuleeren beziehungsweise die Packungen abzugeben.

„Nein heißt Nein!“ – ausgelassen und unbelästigt Karneval feiern

Bei aller Feierstimmung gehört es zu den Schattenseiten des Karnevals, dass Menschen bei Veranstaltungen, Feiern oder im Gedränge Grenzüberschreitungen und sexuelle Belästigungen bis hin zu Übergriffen erleben. Mit der 2018 gestarteten Kampagne unter dem Motto „Nein heißt Nein!“ senden die Stadt Bonn, die Bonner Polizei und die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt eine klare Botschaft: Null Toleranz gegenüber Belästigung und Übergriffen im Karneval.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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