Bundesdatenschutzbeauftragter lehnt Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes ab

via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann wehrt sich gegen die Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuschränken. „Der BfDI sieht keinen konkreten Anlass für eine Abschaffung des Auskunftsrechts für nicht natürliche Personen“, erklärte sein Sprecher Philipp Wilhelmstrop.

Ein pauschales Erfordernis zur Darlegung von „berechtigten Interessen“ würde nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten das Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren. „Es wäre eine Abkehr von dem voraussetzungslosen Zugangsanspruch.“ Zudem hätte eine solche neue Regelung „einen voraussichtlich erheblichen Prüfungsaufwand bei den auskunftspflichtigen Behörden zur Folge“, so Wilhelmstrop. „Das entlastet Behörden nicht und erschwert den Zugang zu staatlichen Informationen.“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte lehnt Reformen grundsätzlich nicht ab. „Präzisierungen und Anpassungen von Gesetzen können immer erwogen werden. Die geäußerten Pläne für Änderungen könnten in ihrer Gesamtheit allerdings zu einer potentiell weitreichenden Beschränkung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit auf Bundesebene führen.“

Stattdessen plädiert der Bundesdatenschutzbeauftragte für mehr proaktive Veröffentlichungspflichten für Behörden. „Dies entspräche auch dem Koalitionsvorhaben, die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, im Sinne einer Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, voranzutreiben.“

Die in Bonn ansässige Behörde bestätigte, dass bereits Gespräche über die geplante IFG-Reform mit dem Bundesinnenministerium stattgefunden haben. „In einem ersten Schritt geht es dem BfDI darum, ein gemeinsames Lageverständnis zu entwickeln“, sagte Wilhelmstrop.

Die Regierungskoalition aus Union und SPD hatte Anfang Juli konkrete Pläne für einen umfassenden Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes vorgestellt. Im Koalitionsbeschluss heißt es: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“ Diese Ankündigung löste Kritik bei Bürgerrechtlern und Journalisten aus.

Auch den bisherigen Kostendeckel auf maximal 500 Euro wollen Union und SPD abschaffen. „Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen“, kündigte die Koalition an. Die Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes sollten allerdings „in Abstimmung mit dem BfDI“, also dem Bundesdatenschutzbeauftragten, erfolgen, betont der Koalitionsbeschluss.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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