Der Bundesgerichtshof hat die bisherigen Urteile zur Auskunftspflicht der Schufa über Scorewerte aufgehoben und die Fälle zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts reichten nicht aus, um die Verurteilung der Schufa zur Auskunftserteilung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu rechtfertigen, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Die Kläger hatten die Schufa auf Auskunft über die Berechnung ihrer Scorewerte und auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verklagt. Während die Landgerichte die Anträge abwiesen, entschied das Berufungsgericht teilweise zugunsten der Kläger. Der Bundesgerichtshof stellte jedoch fest, dass die Voraussetzungen für eine automatisierte Entscheidungsfindung, die rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigt, nicht ausreichend geprüft worden seien.
Im wiedereröffneten Berufungsverfahren erhalten die Kläger nun die Möglichkeit, Mängel in ihren Klageanträgen zu beheben. Das Berufungsgericht muss dann die fehlenden Feststellungen zum Anspruchsgrund treffen und über die Reichweite des Auskunftsanspruchs entscheiden.
Das Verfahren betrifft das alte Scoring-Verfahren der Schufa. Seit März 2026 nutzt die Auskunftei einen neuen Score, der für Verbraucher leichter nachvollziehbar sein soll. Der alte Score soll bis Ende 2028 abgeschafft werden.
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Autor: dts Nachrichtenagentur