Bundespolizei ermittelt nach zwei gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr

(Symbolbild)

In der Region Tübingen und Kuchen hat es in den vergangenen Tagen zwei gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr gegeben. Die Bundespolizei ermittelt in beiden Fällen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Am Sonntag, dem 6. September 2026, musste ein Zug auf der Strecke zwischen Tübingen und Dußlingen eine Schnellbremsung einleiten. Ein 66-jähriger Deutscher hatte sich kurz nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof Tübingen in den Gleisbereich begeben – offenbar wollte er über die Gleise abkürzen. Der Lokführer erkannte die Person rechtzeitig und bremste stark ab. Nach allem, was die Polizei bisher weiß, wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Eine Streife der Landespolizei traf den Mann an und brachte ihn zum Bundespolizeirevier Tübingen. Danach wurde er in ein Krankenhaus in Tübingen gebracht.

Der zweite Vorfall ereignete sich bereits am 2. September 2026 im Bereich der Bahnstrecke bei Kuchen. Ein zehnjähriger und ein sechsjähriger Junge legten nach Zeugenaussagen mehrfach Steine auf die Schienen Richtung Stuttgart. Mindestens drei Züge überfahren die Steine. Dabei wurde offenbar ein Stein gegen einen geparkten Wagen geschleudert. Eine Streife der Landespolizei traf die beiden Kinder vor Ort an. Im Gleisbereich stellten die Einsatzkräfte zudem etwa 35 weitere Steine fest, die in einer Reihe auf den Schienen platziert waren. Um die Gegenstände zu beseitigen, musste die Bahnstrecke kurzzeitig gesperrt werden. Danach wurden die beiden Kinder an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den Gefahren im Gleisbereich. Der Aufenthalt dort ist lebensgefährlich und grundsätzlich verboten. Züge nähern sich mit hohen Geschwindigkeiten und haben aufgrund ihres Gewichts einen erheblich längeren Bremsweg als Autos. Das Auflegen von Steinen oder anderen Gegenständen auf die Schienen ist kein harmloser Streich – es kann Züge beschädigen, Gegenstände wegschleudern und Reisende sowie unbeteiligte Personen erheblich gefährden. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, Kinder über die Gefahren an Bahnanlagen aufzuklären. Gleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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