Bundespolizei erwischt Mann mit gefälschtem Pass – Verurteilung einen Tag später

(Symbolbild)

Ein 57-jähriger italienischer Staatsangehöriger ist am 16. September 2026 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden – nur einen Tag nach seiner Kontrolle durch die Bundespolizei.

Am Dienstag, 15. September 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei den Mann in seinem Fahrzeug auf der A5 bei Neuenburg am Rhein. Er legte einen griechischen Reisepass und eine griechische Fahrerlaubnis vor. Bei der Überprüfung entdeckten die Beamten Fälschungsmerkmale an den Dokumenten. Zudem war der Reisepass im Schengener Informationssystem (SIS) – einem europäischen Fahndungssystem – als gestohlenes Dokument registriert.

Die Ermittlungen zeigten: Der Mann war in Wahrheit Italiener. Gegen ihn bestand eine Fahndungsausschreibung durch italienische Behörden zur Aufenthaltsermittlung.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte ein beschleunigtes Verfahren. Das Amtsgericht Freiburg verhandelte bereits am Mittwoch, 16. September 2026, und verurteilte den Mann wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1250 Euro.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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