Am 20. September 2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eine 30-jährige Deutsche fest. Die Frau war bei der Einreise aus Griechenland gesucht worden – gegen sie lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor.
Die Festnahme gelang durch sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records). Diese Fluggastdaten werden bei jeder Flugbuchung erfasst und enthalten Informationen wie den Namen des Reisenden oder das Abflugdatum. Seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, diese Daten für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge an das Bundeskriminalamt zu übermitteln.
Mehrere Partnerbehörden prüfen die PNR-Daten systematisch, um terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhindern und aufzudecken. Sobald ein Fahndungstreffer erkannt wird, leitet das Bundeskriminalamt die Daten an die Bundespolizei weiter – etwa um Einreiseverweigerungen oder Festnahmen zu veranlassen.
Im Fall der 30-Jährigen konnte sie die verhängte Geldstrafe bezahlen und vermied damit eine 40-tägige Haftstrafe.
Wie viele dieser Fälle aufgeklärt werden
Von 2.875 Betrugsfällen in Karlsruhe konnte die Polizei 2025 2.232 aufklären, das sind 77,6 Prozent. Damit steht unsere Stadt besser als das Land, wo 66,1 Prozent der Fälle aufgeklärt wurden. Bundesweit waren es 62,6 Prozent.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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