Die Bundespolizei hat am Wochenende an der Grenze in Konstanz zwei offene Vollstreckungshaftbefehle durchgesetzt. In beiden Fällen konnten die betroffenen Personen ihre Reise nach Zahlung der ausstehenden Geldstrafen fortsetzen.
Am Samstagvormittag des 26. September 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 27-jährigen rumänischen Staatsangehörigen an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz bei der Einreise ins Bundesgebiet. Die Kontrolle brachte einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster zutage. Der Mann schuldete einen Strafbefehl des Amtsgerichts Ahlen aus dem Januar 2026, ausgesprochen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr. Der Bruder des Mannes zahlte die offene Summe von 2.520 Euro bei der Bundespolizei in Hannover. Danach durfte der 27-Jährige seine Reise fortsetzen.
Am Abend des darauffolgenden Tages, dem 27. September 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen Fernreisebus am selben Grenzübergang. Dabei entdeckten sie einen 37-jährigen rumänischen Staatsangehörigen mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden. Gegen ihn lag ein unbezahlter Strafbefehl des Amtsgerichts Pirna vor – ausgesprochen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ein Freund beglich die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bei der Verkehrspolizei Günzburg. Nach Bestätigung des Geldeingangs konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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