Bundespolizei nimmt gesuchten Mann am Flughafen fest – dank Fluggastdaten

(Symbolbild)

Am 23. September 2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen 72-jährigen Deutschen fest. Die Beamten entdeckten ihn bei der Kontrolle eines Fluges aus Kroatien anhand von Fluggastdaten – und stellten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.

Grund der Fahndung war Fahren ohne Fahrerlaubnis. Statt in Haft zu gehen, bezahlte der Mann eine Geldstrafe und konnte sich damit eine 37-tägige Haftstrafe ersparen.

Seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge die Daten ihrer Passagiere an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Diese sogenannten PNR-Daten (Passenger Name Records) enthalten Informationen wie den Namen des Reisenden und das Abflugdatum – Angaben, die bei jeder Buchung anfallen. Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten, um terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhindern, aufzudecken und zu verfolgen. Wenn ein Name in einer Fahndungsdatei auftaucht, wird die Bundespolizei benachrichtigt und kann tätig werden – etwa durch Einreiseverweigerungen oder Festnahmen wie in diesem Fall.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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