Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf hat am vergangenen Wochenende bei den wiedereingeführten Grenzkontrollen an der sächsisch-polnischen Grenze 18 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Betroffen waren ukrainische, syrische, belarussische, moldauische, armenische und kongolesische Staatsangehörige.
Am Grenzübergang Ludwigsdorf leitete die Bundespolizei gegen vier ukrainische Staatsangehörige Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Den vier Personen wurde die Einreise verweigert und sie wurden nach Polen zurückgewiesen. Zusätzlich erhielten sie eine Wiedereinreisesperre von zwei Jahren. Gegen einen weiteren ukrainischen Staatsangehörigen wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet, ihm wurde jedoch die Weiterreise gestattet.
Auch gegen einen belarussischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Ihm wurde die Einreise verweigert, er wurde nach Polen zurückgewiesen und erhielt ebenfalls eine zweijährige Wiedereinreisesperre.
An den Grenzübergängen Görlitz Stadtbrücke, Deschka und Bad Muskau stellte die Bundespolizei weitere 13 Personen fest, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten. Dabei handelte es sich um fünf ukrainische, vier syrische, einen moldauischen, einen armenischen und einen kongolesischen Staatsangehörigen.
Gegen die fünf ukrainischen sowie den moldauischen, armenischen und kongolesischen Staatsangehörigen leitete die Bundespolizei Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Allen wurde die Einreise verweigert und sie wurden nach Polen zurückgewiesen.
Die vier syrischen Staatsangehörigen erhielten ebenfalls Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts. Bei einem der vier Syrer kam zusätzlich der Vorwurf der Urkundenfälschung hinzu. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde den syrischen Staatsangehörigen die Weiterreise gestattet.