Bei einer Grenzkontrolle an der Europabrücke in Kehl hat die Bundespolizei am 14. Mai 2026 ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät sichergestellt. Der 43-jährige Rumäne war bei den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen kontrolliert worden.
Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs entdeckten die Beamten das getarnte Elektroimpulsgerät im Seitenfach der Beifahrertür. Der Gegenstand wurde sofort sichergestellt.
Gegen den 43-Jährigen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Elektroimpulsgeräte unterliegen in Deutschland strengen waffenrechtlichen Bestimmungen und dürfen nicht frei geführt werden.