Am Grenzübergang Breisach am Rhein hat die Bundespolizei innerhalb einer Stunde zwei bedeutsame Einsätze durchgeführt: Sie stellte illegal über die Grenze gebrachte Munition sicher und vollstreckte einen seit sechs Wochen ausstehenden Haftbefehl.
Am Sonntag, dem 2. August 2026, etwa um 18:00 Uhr, kontrollierten die Beamten einen 25-jährigen französischen Staatsangehörigen bei der Einreisekontrolle. In seinem Kofferraum fanden sie acht unverschlossene Patronen für Tontaubenschießen. Da der Mann keine behördliche Genehmigung zum Verbringen der Munition über die Grenze besaß, stellte die Bundespolizei die Patronen sicher. Gegen den in Frankreich wohnhaften Mann wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Kurz darauf überprüften die Beamten einen 41-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer in einem Fahrzeug unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Ein deutsches Gericht hatte den Mann vor zwei Jahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese bezahlte er jedoch nicht. Da er auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Die ausstehende Gerichtsschuld betrug 1.500 Euro. Der in Frankreich lebende Mann konnte diese Summe vor Ort begleichen und seine Reise anschließend fortsetzen.
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