Am Mittwochmittag des 14. Oktober 2026 kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Weil am Rhein – Palmrainbrücke einen 51-Jährigen. Der Mann gab an, zum Einkaufen fahren zu wollen. In seiner Hosentasche führte er ein griffbereites Springmesser mit sich, das in Deutschland verboten ist.
Da der Besitz dieser Messer per Gesetz verboten ist, stellte die Bundespolizei die Waffe sicher. Gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann leitete sie ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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