Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Wochenende – zwei Geldstrafen gezahlt

(Symbolbild)

Die Bundespolizei hat am 22. August 2026 drei offene Haftbefehle vollstreckt. Während zwei Personen ihre Geldstrafen vor Ort bezahlen konnten, musste eine Person eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Samstagvormittag kontrollierte die Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 28-jährigen Deutschen in einem grenzüberschreitenden Zug nach Singen bei seiner Einreise ins Bundesgebiet. Dabei stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn fest. Der Mann war der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom April 2025 nicht nachgekommen – Grund war Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da er die Strafe nicht bezahlen konnte, musste er eine 12-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten und wurde in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.

Wenige Stunden später kontrollierten Polizisten der Bundespolizeiinspektion Konstanz in der Reichenaustraße einen 31-jährigen Deutschen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vor – er hatte die Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Tiergarten wegen Computerbetrugs nicht geleistet. Vor Ort zahlte der Mann die offene Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte daraufhin seine Reise fortsetzen.

Fast zeitgleich kontrollierte die Bundespolizei im IC 488 von Zürich nach Singen einen 24-jährigen Deutschen bei der Einreise. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth suchte nach ihm, weil er einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vom Juli 2024 nicht bezahlt hatte. Auch dieser Mann zahlte die ausstehende Geldstrafe von 1.150 Euro vor Ort und durfte anschließend seine Fahrt fortsetzen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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