Bundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle am Grenzübergang Reitzenhain

(Symbolbild)

Am Grenzübergang in Reitzenhain haben Bundespolizistinnen und Bundespolizisten am Sonntag, 5. Mai, gleich fünf offene Haftbefehle vollstreckt. Binnen einer Stunde stellten sich drei Männer bei den Beamten vor oder wurden kontrolliert – alle hatten Geldstrafen zu begleichen.

Den Anfang machte um 11:20 Uhr ein 35-jähriger Ungar, der sich bei der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang vorstellig wurde. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Zwickau gegen ihn vorlagen. Er war zu einer Erzwingungshaft von 12 Tagen oder einer Geldstrafe von 300 Euro sowie zu einer weiteren Erzwingungshaft von 6 Tagen oder einer Geldstrafe von 250 Euro wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt worden. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe und konnte anschließend in das Bundesgebiet einreisen.

25 Minuten später kontrollierten Beamte der Bundeszollverwaltung und der Bundespolizei um 11:45 Uhr einen 43-jährigen Rumänen. Auch bei ihm waren zwei Haftbefehle offen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hatte ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 2100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Kassel verhängte gegen ihn wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 2500 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen. Der Rumäne konnte vor Ort über 2800 Euro in bar aufbringen. Den Restbetrag von über 1800 Euro zahlten Bekannte in Kassel ein, sodass er seine Reise fortsetzen konnte.

Um 12:10 Uhr wurde ein weiterer Rumäne kontrolliert. Der 47-Jährige hatte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Er war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen oder einer Geldstrafe von über 280 Euro verurteilt worden. Auch er konnte die geforderte Summe aufbringen und weiterreisen.

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