Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl in Singen

(Symbolbild)

Beamte der Bundespolizei haben am Montagnachmittag (26. Oktober 2026) einen 27-Jährigen in einem Zug am Bahnhof Singen festgestellt, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der Mann wurde daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht, um seine Strafe zu verbüßen.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierten den Mann in einem grenzüberschreitenden Zug (IC 184 Schaffhausen – Singen). Dabei entdeckten sie den offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Das Amtsgericht Ravensburg hatte den Mann im Juli 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Der Verurteilte war der Aufforderung zum Strafantritt bisher nicht nachgekommen und sein Aufenthaltsort war unbekannt.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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