Am frühen Samstagabend des 22. August 2026 vollstreckte die Bundespolizei zwei Haftbefehle gegen eine 38-jährige Deutsche an ihrer Wohnadresse in Weil am Rhein. Die Frau war wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilt worden – jeweils einmal im Jahr 2023 und im Jahr 2025.
Die Geldstrafen, zu denen die Gerichte sie verurteilt hatten, bezahlte die Frau nie. Auch trat sie die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen nicht an – also die Freiheitsstrafen, die verhängt werden, wenn jemand eine Geldstrafe nicht zahlt. Daraufhin erließ die zuständige Staatsanwaltschaft vor kurzem die beiden Haftbefehle.
Bei der Vollstreckung an ihrer Wohnung zahlte die Gesuchte die ausstehenden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.163 Euro jedoch vor Ort. Damit ersparte sie sich eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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