Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz hat am Grenzübergang in Reitzenhain drei ukrainische Staatsangehörige nach Tschechien zurückgewiesen und einen weiteren Ukrainer wegen eines Haftbefehls kontrolliert. Die Einsätze ereigneten sich am 20. April 2026 um 22:00 Uhr sowie am folgenden Morgen um 08:30 Uhr.
Bei der ersten Kontrolle unterzogen Beamte ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung einer Überprüfung. Als Fahrer stellten sie einen 44-jährigen Ukrainer fest, als weitere Insassen zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 27 und 33 Jahren. Alle drei Männer wiesen sich mit gültigen ukrainischen Reisepässen aus, verfügten jedoch nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland.
Die Bundespolizei ging von einer unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet aus. Den 44-jährigen Fahrer zeigten die Beamten wegen Einschleusens von Ausländern an. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wiesen die Einsatzkräfte die drei Ukrainer nach Tschechien zurück.
Am folgenden Morgen kontrollierten die Beamten einen 20-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, gegen den ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel vorlag. Das Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe von 400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe aufbringen und seine Reise fortsetzen.