Bundespolizei weist indische Staatsangehörige nach Tschechien zurück

Am 10. November 2025 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei um 14:30 Uhr am Grenzübergang in Bärenstein ein Auto mit deutscher Zulassung. Als Fahrer stand ein 28-jähriger Inder fest. Er wies sich mit einem gültigen indischen Reisepass und einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel aus.

Im Fahrzeug befanden sich zwei weitere indische Staatsangehörige. Als Beifahrer wurde ein 28 Jahre alter Inder festgestellt. Er legte ebenfalls einen indischen Reisepass vor, konnte aber keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für Deutschland vorweisen.

Bei der Überprüfung des Mannes ergab sich ein offener Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Urkundenfälschung. Die geforderte Geldstrafe von über 400,00 EUR konnte der Mann bezahlen.

Ein 21-jähriger Inder befand sich ebenfalls im Fahrzeug. Er legte einen indischen Reisepass vor, konnte aber ebenfalls keine gültigen Aufenthaltsdokumente vorweisen.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die indischen Staatsangehörigen zur Dienststelle verbracht. Der 28-jährige Fahrer wurde nach Abschluss aller Maßnahmen frei gelassen und die beiden Inder ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente an die tschechischen Behörden übergeben.

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