Am Flughafen Stuttgart hat die Bundespolizei eine 22-jährige Venezolanerin wegen des Verdachts einer geplanten illegalen Prostitutionstätigkeit nach Bosnien-Herzegowina zurückgewiesen. Die Frau war am 26. Mai 2026 mit einem Flug aus Sarajevo eingereist.
Bei der Einreisekontrolle legte die Frau einen venezolanischen Reisepass vor. Während der Befragung wurde sie zunehmend unkooperativ und beschwerte sich lautstark über die Dauer der Kontrolle. Ihre Angaben zu beruflichen und persönlichen Verhältnissen widersprachen sich: Zunächst gab sie an, als Altenpflegerin zu arbeiten, später behauptete sie, als Model tätig zu sein.
Die Bundespolizisten wurden zusätzlich misstrauisch, weil die Venezolanerin eine auffällige Menge an Dessous mit sich führte. Aufgrund aller Umstände entstand der Verdacht, dass sie eine unerlaubte Beschäftigung im Bundesgebiet aufnehmen wollte.
Die Polizei sah die Einreisevoraussetzungen als nicht erfüllt an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die 22-Jährige nach Bosnien und Herzegowina zurückgewiesen, wo sie über einen legitimen Aufenthalt verfügt. Die Rückführung erfolgte über Memmingen nach Sarajevo.