Die Bundesregierung will zum 1. Juli 2027 eine neue Steuer auf Plastikverpackungen einführen. Das geht aus dem Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes hervor, über das die Zeitung „Welt“ berichtet.
Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums soll die neue Verbrauchsteuer zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 670 Millionen Euro im kommenden Jahr und 1,505 Milliarden Euro im ersten vollen Jahr 2028 bringen. „Mit der Steuer sollen zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden. Sie kann zugleich zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststoffverpackungen beitragen“, begründet die Regierung das Vorhaben.
Steuerpflichtig sind „Kunststoffverpackungen/-folien sowie Verbundverpackungen, sofern der Kunststoffanteil mehr als 5 Prozent beträgt“. Die Höhe der Steuer bemisst sich am Gewicht des Kunststoffs in der Verpackung: Sie beträgt für 1.000 Kilogramm Kunststoff 550,00 Euro. Mit diesem steuerlichen Preissignal soll ein Anreiz für den verminderten Einsatz von Kunststoffverpackungen geschaffen werden.
Die Bundesregierung plant Vergünstigungen für umweltfreundliche Verpackungen: Kunststoffverpackungen aus recyceltem Material können auf Antrag von der Steuer entlastet werden. Damit soll der Einsatz von Rezyklaten unterstützt werden.
Wirtschaftsverbände und der Zoll lehnen das Vorhaben ab und fordern Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) zum Handeln auf. „Eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite darf nicht im Eilverfahren im Windschatten des Haushaltsverfahrens beschlossen werden“, heißt es in einem Schreiben an das Kanzleramt, das der „Welt“ vorliegt. Die Unterzeichner bitten darum, „das vorgesehene Schnellverfahren zu stoppen und – sollte die Bundesregierung an dem Vorhaben festhalten – ein eigenständiges, transparentes und ergebnisoffenes Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen“.
Das Schreiben wurde von acht Organisationen unterzeichnet, darunter der Handelsverband HDE, dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) und der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ). Die Verbände stören sich auch daran, dass der Gesetzentwurf wie bereits jener zur geplanten Zuckersteuer als sogenannte Formulierungshilfe direkt den Fraktionen der CDU/CSU und SPD zugeleitet werden soll, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur