Bundestag beschließt „Frühstartrente“ für Kinder ab sechs Jahren

via dts Nachrichtenagentur

Der Bundestag hat am Freitag die sogenannte „Frühstartrente“ beschlossen. Mit diesem neuen Gesetz soll für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren bereits die private Altersvorsorge beginnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in zweiter Lesung mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD gegen die Stimmen von Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD angenommen.

Die staatliche Förderung beträgt zehn Euro pro Monat und Kind. Erste Nutznießer sind Kinder, die im Jahr 2020 geboren wurden. Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen.

Pro Monat zahlt der Staat zehn Euro in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag ein, wenn die Eltern einen solchen Vertrag bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen haben. Das angesparte Kapital kann durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden. Sollten Eltern für ihre Kinder keinen Vertrag abschließen, werden pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet.

Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich – erstmals also im Jahr 2085. Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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