Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen verabschiedet. Die Linke und die AfD enthielten sich der Abstimmung.
Mit dem neuen Gesetz sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Dazu gehört vor allem eine bessere Abstimmung der drei Versorgungsbereiche: des vertragsärztlichen Notdienstes, der Notaufnahmen in Krankenhäusern und der Rettungsdienste. Die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen wird ausgebaut, um diese Koordination zu unterstützen.
Kernstück der Reform sind künftig digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ). Diese sollen flächendeckend für eine ambulante Erstversorgung sorgen. Jedes INZ besteht aus drei Komponenten: der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle wird für die Patientensteuerung verantwortlich sein und entscheiden, welche Patienten welche Versorgung benötigen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur