Bundestag verschärft Strafen für K.o.-Tropfen deutlich

via dts Nachrichtenagentur

Der Bundestag hat sich am Freitag auf härtere Strafen für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten geeinigt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs fand die Unterstützung von Union, SPD, Grünen und Linken. Die AfD enthielt sich der Stimme.

Mit dieser Gesetzesänderung werden K.o.-Tropfen künftig rechtlich auf einer Stufe mit Waffen und Messern behandelt. Die Folge: Die Mindeststrafe steigt von drei auf fünf Jahre Gefängnis, wenn Täter solche Mittel einsetzen.

Auslöser für den Gesetzentwurf war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024. Das höchste deutsche Gericht hatte damals geurteilt, dass über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen bei einem sexuellen Übergriff rechtlich nicht als „gefährliche Werkzeuge“ einzuordnen sind. Deshalb fielen solche Fälle im Sexualstrafrecht bislang unter einen Auffangtatbestand mit einer Mindeststrafe von nur drei statt fünf Jahren. Künftig sollen sie auch als „besonders schwere sexuelle Übergriffe“ gelten.

Nach dem neuen Gesetzentwurf gelten Werkzeuge oder Mittel als gefährlich, wenn sie im konkreten Fall geeignet sind, „erhebliche Verletzungen oder erhebliche gesundheitliche Schäden herbeizuführen“. Eine unmittelbare Einwirkung des Täters von außen ist dafür nicht erforderlich. Die Bundesregierung führt in der Gesetzesbegründung explizit aus, dass der Tatbestand damit auch K.o.-Tropfen erfassen soll. Diese fallen im Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung unter „Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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