Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Katherina Reiche (CDU) dazu verpflichtet, ein Video von dem Instagram-Profil des von ihr geleiteten Wirtschaftsministeriums zu löschen. In dem Video bringt die Ministerin die Linke mit Antisemitismus in Verbindung. Der Beschluss über den Eilantrag der Linken fiel mit sechs zu zwei Stimmen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Linke bei Bestätigung des Videos durch ein später zu verhandelndes Verfahren einen schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Nachteil erleiden würde. Dies betreffe insbesondere ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf die derzeit laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.
Die Richter stellten infrage, ob Reiche mit ihren „möglicherweise herabsetzenden Formulierungen“ und den „mit scharfen und zumindest polemisch zuspitzenden Worten“ erhobenen Vorwürfen die vom Sachlichkeitsgebot gesetzten Grenzen einhält.
Zugleich betonte das Gericht, dass Reiche sich als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit weiterhin äußern kann. Auch könne sie in ihrer amtlichen Eigenschaft sachbezogen auf Gefahren für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland hinweisen. Dabei müsse sie aber die verfassungsrechtlichen Anforderungen wahren und auf die im umstrittenen Video erfolgten Zuschreibungen und Bewertungen der Linken verzichten.
Die Linke begrüßt die Entscheidung. „Die groß angelegte Kampagne von CDU-Ministern gegen die Linke fällt gerade wie ein Kartenhaus in sich zusammen“, sagte Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, dem „Spiegel“. Statt ihr Amt für eine sachliche politische Auseinandersetzung zu nutzen, habe Reiche versucht, die Linke mit gezielten Unterstellungen zu diskreditieren. „Dass Minister ihre politische Macht für eine solche Schmutzkampagne missbrauchen, ist zutiefst schäbig und wirft ernste Fragen über ihr Amtsverständnis auf“, ergänzte Ehling.
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Autor: dts Nachrichtenagentur