Butterflymesser an der französischen Grenze sichergestellt

(Symbolbild)

An der französischen Grenze hat die Bundespolizei ein Butterflymesser sichergestellt. Am Samstag, 24. Oktober 2026, kontrollierten Einsatzkräfte einen 58-Jährigen am Grenzübergang Neuenburg am Rhein – Rheinbrücke. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden sie das Messer.

Der Mann gab an, das Messer zum Brotschmieren zu benötigen. Da das Butterflymesser nach dem Waffengesetz als verbotener Gegenstand gilt, stellten die Beamten es sicher. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Mann durfte seine Reise anschließend fortsetzen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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