Crailsheim: Polizei kontrolliert E-Scooter im Stadtgebiet

(Symbolbild)

Das Polizeirevier Crailsheim hat am Freitag, 25. September, gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt eine Kontrollaktion zu E-Scootern durchgeführt. Zwischen 14 und 18 Uhr waren Polizistinnen und der Ordnungsdienst in der Langen Straße und der Ellwanger Straße im Einsatz.

Ziel der Aktion war es, Bürgerinnen und Bürger über die geltenden Vorschriften beim Fahren von E-Scootern aufzuklären und sie für sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren.

Die Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt 33 E-Scooter und 35 Personen. Dabei stellten sie neun Verstöße fest. Zwei mündliche Verwarnungen wurden ausgesprochen. Je zwei Verstöße betrafen das Befahren von Gehwegen und die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt. In einem Fall waren zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs. Die Betroffenen wurden über die geltenden Vorschriften aufgeklärt und entsprechend verwarnt.

Die Polizei weist darauf hin: E-Scooter dürfen nur ab einem Alter von 14 Jahren, ausschließlich mit bestehendem Versicherungsschutz und nur auf den dafür vorgesehenen Verkehrsflächen genutzt werden. Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt sowie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind nicht erlaubt.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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