Deutschlands oberste Datenschützerin Louisa Specht-Riemenschneider lehnt die geplante größte Reform der Geheimdienste seit vielen Jahren entschieden ab. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht sie als massive Bedrohung für Bürgerrechte. „Nachrichtendienste sollten nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei“, warnte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) der „Süddeutschen Zeitung“ in ihrer Dienstagsausgabe.
Specht-Riemenschneider hält sogar ein Scheitern der Reform vor dem Bundesverfassungsgericht für wahrscheinlich: „Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen wird: Das geht zu weit. Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte.“
Besonders kritisch bewertet die Datenschützerin die geplanten Zugriffsrechte auf Videoüberwachung. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen – einschließlich Tonaufnahmen und Echtzeitbilder. Noch problematischer: Selbst wenn mit Kameras oder Drohnen Aufnahmen gemacht würden, die über das Zulässige hinausgehen, dürften diese Daten laut Specht-Riemenschneider künftig verwendet werden. „Der Staat duldet den Rechtsbruch“, warnt sie deshalb.
Auch die neuen Speicherregeln für Geheimdienste lehnt Specht-Riemenschneider ab. Der BND soll personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müssen. „Ich halte diese unbefristete Speicherung für verfassungswidrig“, sagt die Beauftragte.
Den Kern des Problems formuliert Specht-Riemenschneider so: „Entscheidend ist, dass die Reaktion auf eine neue Sicherheitslage die Verhältnismäßigkeit und den Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit wahre.“ Dies sei bei der aktuellen Reform nicht gelungen.
Ein weiteres Kontrolldefizit wird durch die Personalwechsel deutlich: Specht-Riemenschneider, eine der wichtigsten Kontrollerinnen deutscher Geheimdienste, zieht sich im September aus gesundheitlichen Gründen aus ihrem Amt zurück. Ihre Behörde soll diese Kontrollfunktion zum Jahresanfang verlieren. Die neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, wird die Aufgabe aber erst ab Anfang 2029 übernehmen. „Den Bürgern wird für zwei Jahre die Möglichkeit versperrt, sich mit einer Beschwerde zu wehren“, warnt Specht-Riemenschneider und fordert Änderungen: „Der Rechtsstaat darf sich keinen zweijährigen Urlaub nehmen.“
Autor: dts Nachrichtenagentur