Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz gegen Vergesellschaftungen an

via dts Nachrichtenagentur

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Vergesellschaftungen von Unternehmen künftig deutlich erschweren. Dazu kündigte er ein neues „Investitionsschutzgesetz“ an, das die Voraussetzungen und Entschädigungen für solche Verstaatlichungen streng regeln soll. Gegenüber der „Bild“ erklärte Dobrindt: „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“

Das geplante Gesetz soll nach Dobrindts Plänen drei zentrale Vorgaben enthalten: Erstens dürfen Entschädigungen bei Verstaatlichungen ausschließlich zum Verkehrswert erfolgen. Dieser Wert muss durch ein Wertgutachten ermittelt werden. Zweitens soll die Entschädigung unmittelbar in Geld ausgezahlt werden und nicht in anderen Formen erfolgen.

Drittens soll eine Vergesellschaftung nach diesem Gesetzentwurf nur noch möglich sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Zuvor müssten alle anderen Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft worden sein.

Die Bundesregierung hatte sich auf dieses Gesetzesvorhaben geeinigt, um Vergesellschaftungen auf Landesebene zu erschweren. Hintergrund sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbaukonzerne zu vergesellschaften. Ein Volksentscheid in Berlin hatte ein solches Vorgehen bereits gefordert.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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