Am Sonntagnachmittag des 8. November wurde die Polizei Dortmund gegen 14:15 Uhr zu einem Schnellimbiss am Körner Hellweg gerufen. Anlass war die Eröffnung eines Döner-Imbisses, bei der es zu massiven Ausschreitungen kam.
Der Betreiber hatte sein Eröffnungsangebot intensiv online beworben. Daraufhin versammelten sich bis zu 300 Personen, überwiegend Minderjährige und Jugendliche, vor dem Geschäft. Obwohl der Betreiber bereits einen Sicherheitsdienst engagiert hatte, kam es zu Unmutsbekundungen und Auseinandersetzungen zwischen den wartenden Personen. Der Betreiber rief schließlich die Polizei zur Unterstützung.
Als die Einsatzkräfte eintrafen, beendete der Betreiber die Angebotsaktion. Die Beamten forderten die Menschenmenge mittels Lautsprecherdurchsage auf, den Ort zu verlassen. Daraufhin wurden die Polizistinnen und Polizisten Ziel von Gewalttätigkeiten: Sie wurden mit Steinen, Lachgasbehältnissen, einem Stuhl, einem E-Scooter und pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Ein Streifenwagen wurde durch einen Steinwurf beschädigt.
Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei konnte die Situation schnell beruhigt werden. Auch ein Polizeihubschrauber war im Einsatz. Eine Person kam einem ausgesprochenen Platzverweis nicht nach. Bei der Durchsetzung des Platzverweises sperrte sie sich gegen die Maßnahmen. Bei einer anschließenden Durchsuchung fand die Polizei bei ihr eine PTB-Waffe, die sichergestellt wurde. Die Person wurde erkennungsdienstlich behandelt und danach entlassen.
Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren ein: wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Beleidigung. Diverse Videoaufzeichnungen wurden gesichert; deren Auswertung läuft noch. Das Ordnungsamt untersagte zunächst den weiteren Betrieb des Imbisses.
Dortmunds Polizeipräsident Tim Frommeyer verurteilte die Gewalt scharf: „Wer Gewalt gegen Einsatzkräfte der Polizei ausübt, ist kein ‚erlebnisorientierter Jugendlicher‘ oder ‚Chaot‘, sondern Straftäter.“ Die Polizei kündigte an, solche Straftaten konsequent zu verfolgen.
Ob der Imbissbetreiber in Verantwortung für den Polizeieinsatz genommen werden kann, wird noch ermittelt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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