Am Mittwochvormittag des 5. August 2026 haben Anwohner die Polizei Ludwigshafen alarmiert: Auf einem Kinderspielplatz im Stadtteil Süd hielten sich zwei Personen auf und konsumierten dort Alkohol sowie Cannabis. Die herbeigerufenen Polizisten trafen beide Personen vor Ort an.
Als die Streife eintraf, rauchte einer der beiden gerade einen Joint. Bei den anschließenden Maßnahmen fanden die Beamten bei dieser Person eine weitere geringe Menge Betäubungsmittel, die sie sicherstellten. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, danach verwies man ihn des Platzes.
Die Identitätsfeststellung der zweiten Person führte zu einer überraschenden Entdeckung: Gegen sie lag ein offener Haftbefehl vor. Sie wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Das Konsumcannabisgesetz verbietet ausdrücklich den Konsum von Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen sowie in sogenannten Schutzzonen. Diese umfassen einen Umkreis von 100 Metern um Eingänge von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätzen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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