Ein 23-jähriger E-Scooter-Fahrer ist am Mittwochmittag auf der Möhringer Straße in Tuttlingen mit einem Auto zusammengestoßen. Der Mann fuhr gegen 12:45 Uhr verbotswidrig auf dem Gehweg in Richtung Innenstadt.
Dabei kollidierte er mit dem Audi einer 33-Jährigen, die aus einem Grundstück über den Gehweg auf die Straße fahren wollte. Der E-Scooter-Fahrer wurde leicht verletzt. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2.500 Euro.
Das Polizeirevier Tuttlingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei nutzt den Unfall, um auf die Verkehrsregeln für E-Scooter hinzuweisen: Mit E-Scootern darf nicht auf Gehwegen gefahren werden. Wenn vorhanden, sollte der Radweg genutzt werden, ansonsten die Straße.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang, die Geschwindigkeit muss entsprechend angepasst werden. Das Befahren von Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
Die Polizei erinnert außerdem an weitere wichtige Regeln: Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren, die Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h. E-Scooter brauchen eine Versicherung und ein Kennzeichen. Zu zweit fahren ist verboten. Wer das Handy in der Hand hat, zahlt 100 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg. Für unter 21-Jährige und Fahrer in der Probezeit gilt: 0,0 Promille.