In Jarmen ist am Donnerstag, 01.10.2026, gegen 19.20 Uhr ein 48-jähriger Deutscher mit seinem E-Scooter schwer verunglückt. Der Mann war nach einer Feier auf der Schützenstraße unterwegs, als er vom Gehweg auf die Fahrbahn hinabfuhr und die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Das Fahrzeug kam ins Schleudern und prallte gegen einen am Straßenrand geparkten Volvo. Durch den Sturz zog sich der Mann schwere Verletzungen zu.
Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der 48-Jährige unter Alkohol- und Rauschmitteleinfluss gestanden haben soll. Eine Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. Die Polizei ermittelt nun gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- und Rauschmitteleinfluss. Nach der Erstversorgung durch Rettungskräfte brachte man ihn zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Der Sachschaden beläuft sich auf rund 800 Euro – etwa 750 Euro am Volvo und rund 50 Euro am E-Scooter.
Promillegrenzen auch für E-Scooter
Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge dieselben Promillegrenzen gelten wie für Kraftfahrzeuge. Wer unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss einen E-Scooter fährt, begeht bereits ab 0,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit, wenn er unter 21 Jahren alt ist oder sich in der Probezeit befindet. Ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall wird es zur Straftat. Neben erheblichen Geldstrafen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Polizei appelliert, im Zweifel alternative Beförderungsmittel zu nutzen oder zu Fuß zu gehen. Da für E-Scooter keine Helmpflicht besteht, weist die Polizei zudem darauf hin, dass Helme Leben retten können.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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