Bei einem Verkehrsunfall in Riedlingen ist am Dienstagnachmittag ein 19-jähriger E-Scooter-Fahrer verletzt worden. Der junge Mann war gegen 16.15 Uhr mit seinem Elektrokleinstfahrzeug regelwidrig auf dem Gehweg der Ziegelhüttenstraße unterwegs, als er mit einem Auto zusammenstieß.
An der Einmündung zum Buchenweg wollte ein 38-jähriger Autofahrer nach links abbiegen und übersah dabei den in gleicher Richtung fahrenden E-Scooter-Fahrer. Der 19-Jährige prallte in die linke Seite des Fahrzeugs, stürzte auf die Straße und schlug mit dem Kopf auf. Dabei zog er sich Verletzungen zu, die eine medizinische Behandlung erforderlich machten. Ein Krankenwagen brachte den Verletzten in eine nahegelegene Praxis.
Die Polizei Riedlingen hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen. Den Sachschaden an beiden Fahrzeugen schätzen die Beamten auf rund 1.100 Euro. Sowohl der Autofahrer als auch der E-Scooter-Fahrer müssen nun mit Anzeigen rechnen – der 38-Jährige wegen des Unfalls, der 19-Jährige wegen der unerlaubten Gehwegnutzung.
Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen die Fahrbahn benutzen, Gehwege sind grundsätzlich tabu. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder mit Fahrrädern: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ist die Gehwegnutzung noch erlaubt.